Haftungsverteilung nach Verkehrsunfall

Die Haftungsverteilung nach einem Verkehrsunfall beantwortet die Frage Wer kann was von wem verlangen?

Dabei geht es darum, den konkreten Lebenssachverhalt so vollständig wie möglich zusammenzutragen und anschließend die wechselseitigen Verursachungsbeiträge gegeneinander abzuwägen.

Ausgangspunkt dieser Abwägung ist das Straßenverkehrsgesetz, das in § 7 eine verschuldensunabhängige Haftung des Fahrzeughalters und eine Haftung für vermutetes Verschulden des Fahrers in § 17 vorsieht. Die Normen der Straßenverkehrsordnung enthalten Verhaltensvorschriften und sind für die Frage der Haftung das wesentliche Bewertungssystem.

Konkret bedeutet die gesetzliche Ausgestaltung des Straßenverkehrsgesetzes, dass Ausgangspunkt einer Unfallsituation eine Haftung von 50 / 50 ist. Je nachdem, welcher Unfallbeteiligte welche Ursache gesetzt hat, verschiebt sich die Haftung auf die Seite des Hauptverantwortlichen. Diese Verschiebung kann dazu führen, dass das Verschulden einer der Beteiligten derart überwiegend ist, dass sich der Unfall für den anderen Beteiligten als „unabwendbares Ereignis“ darstellt und im Ergebnis eine Haftung von 100 / 0 besteht.

Die Rechtsprechung hat im Haftungsrecht eine große Kasuistik entwickelt, sodass es ganze Bücher gibt, die sich als Zusammenfassung gerichtlich geprägter Haftungsverteilung in immer wiederkehrenden Unfallsituationen darstellt.

Zum Teil kommt es wegen der Einzigartigkeit der Lebenssachverhalte auf Nuancen an, die dem ungeschulten Auge leicht entgehen können. Um bereits bei der Haftungsfrage nichts zu verschenken, empfiehlt es sich bereits in diesem Stadium einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen. Fachanwalt für Verkehrsrecht Sebastian Sansosti steht Ihnen in unserer Kanzlei in Kiel oder Wattenbek gerne zur Verfügung. 

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