Kaufrecht
Jeder hat schon einmal etwas gekauft, aber nicht jeder weiß, was ein Kauf rechtlich überhaupt ist.
Ein Beispiel:
Sie stehen beim Bäcker, sichten die Preise und teilen der freundlichen Verkäuferin mit, Sie „hätten gerne 10 normale Brötchen.“ Die Verkäuferin packt Ihnen die 10 Brötchen ein, legt die gefüllte Tüte auf den Tresen, nennt die Summe, Sie geben das Geld und verlassen mit einem freundlichen Gruß den Laden.
Rechtlich stellt Ihre Bestellung das Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Das wortlose Einpacken ist die Annahme dieses Angebots. Der schuldrechtliche Kaufvertrag ist geschlossen. Darauf folgt der dingliche Teil des Rechtsgeschäftes, die Übereignung von Geld und Brötchen. Vom Kaufvertrag ist dieser Vorgang jedoch zu trennen.
Worüber wir uns täglich wenig oder gar keine Gedanken machen, lässt sich rechtlich bis ins Detail aufschlüsseln und nicht selten, steckt der Teufel im Detail und es kommt an irgendeiner Stelle zu unerkannten Missverständen, zu plötzlichen Rücktrittsgedanken und auf Rechtsirrtümern beruhenden Wortgefechten zwischen Käufer und Verkäufer.
Dabei ist es jedem schon passiert, dass er sich über seinen Vertragspartner geärgert hat, weil dieser Zusagen nicht einhält oder die einfachsten Argumente nicht verstehen will.
Häufig kommen wir an dieser Stelle ins Spiel und helfen unseren Mandanten, ihre Rechte durchzusetzen.
Zentrale Themen sind dabei immer wieder Garantie und Gewährleistung, Rücktritt und Widerruf und alle erdenklichen Arten des Fernabsatzgeschäftes (Internetkauf, Telefonkauf, Versandhäuser etc.).
Wir helfen Ihnen gerne, Ihre vertraglichen Ansprüche durchzusetzen oder sich von Verträgen zu lösen. Häufig ist gefährliches Halbwissen Gegenstand sinnloser Auseinandersetzungen. Einige ärgerliche Beispiele aus der Praxis:
Der Verkäufer meint, nur der Hersteller haftet für den Mangel des Staubsaugers und verweist uns an eine Firma in Fernost, statt seine eigenen Gewährleistungspflichten als Vertragspartner zu erfüllen. Der Käufer lässt seinen neuen Gebrauchtwagen mit Getriebeschaden kurz nach dem Erwerb reparieren, ohne zuvor den Verkäufer zu informieren und unter Fristsetzung zur Mangelbeseitigung aufzufordern. Nun will er vergeblich das Geld für die Reparatur erstattet bekommen und im Bekleidungsgeschäft streitet man sich über die Frage, ob die Farbabweichung der Stone-washed Jeans überhaupt einen Mangel darstellt.
Insgesamt weiß selbst bei den Alltagsgeschäften kaum einer, wer wem was zu beweisen hat und wer wie haftet. Garantie und Gewährleistung werden verwechselt und Rückgaberechte im Supermarkt zum gesetzlichen Institut erklärt.
Wir helfen Ihnen gerne, all diese Zweifel und Unsicherheiten auszuräumen und prüfen Ihre Verträge auf ihre Wirksamkeit und Ihre Ansprüche auf die Durchsetzbarkeit.
Statt unsachlicher und ärgerlicher Diskussion mit dem Vertragspartner vertrauen Sie uns, wir halten Ihnen den Ärger vom Hals.