Kosten & Gebühren

Eine einheitliche und sofortige Antwort auf die Frage, welche Kosten auf Sie zukommen, gibt es - leider - nicht. Dies hat seinen Grund zum einen in den unterschiedlichen Verfahren, aber auch und vor allen Dingen darin, dass nicht alle Fälle gleich gewichtig sind. Genau wie bei Ärzten gibt es leichte, kurz abzuarbeitende Sachen und solche von erheblichem Gewicht, die sich über Jahre hinziehen.

Daher kann auch die Höhe der Vergütung und deren Abrechnung nicht immer gleich sein.

Manchmal ist die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) die interessengerechteste Variante, da sich die Kosten hier an dem Streitwert orientieren.

Teilweise ist aber eine Abrechnung nach dem tatsächlich angefallenen Zeitaufwand im Wege einer sogenannten Honorarvereinbarung die bessere Lösung - und zwar für beide Seiten.

Wir werden die Frage nach der Abrechnung bereits bei unserem ersten Gespräch gemeinsam mit Ihnen absprechen und auch danach bei Bedarf immer wieder aufgreifen.

In den meisten Fällen rechnen wir übrigens nach dem RVG ab.

Wir sind immer gern bereit, Ihnen jederzeit und so genau wie möglich die voraussichtlichen Kosten zu berechnen. Haben Sie daher keinesfalls Scheu, uns auch auf Kosten und Gebühren anzusprechen. Uns ist ebensowenig daran gelegen, Sie zu überraschen, wie Ihnen an irgendeiner Unklarheit.

Kosten in der Rechtsberatung

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten, da die Kosten immer von Art und Umfang des konkreten Falles abhängen.
grobes Beispiel: XYZ kostet beispielsweise mehr als ABC.

Unterschiedlich kann auch die Art der Vergütung sein. Einerseits kann die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) die günstigere Variante sein. Hier orientieren sich die Kosten an dem Streitwert. Teilweise ist eine Abrechnung nach dem tatsächlich angefallenen Zeitaufwand im Wege einer sogenannten Honorarvereinbarung die gerechteste Lösung,
Wir werden die Frage nach der Abrechnung bei unserem ersten Gespräch gemeinsam mit Ihnen absprechen. In den meisten Fällen rechnen wir nach dem RVG ab.

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