Ordnungswidrigkeitenrecht

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Sebastian Sansosti informiert Sie gern:

Der Bußgeldbescheid steht häufig am Anfang des Ordnungswidrigkeitenverfahrens. Egal, wo Sie geblitzt wurden, besuchen Sie unsere Rechtsanwaltskanzlei in Kiel und lassen Sie sich im Verkehrsrecht beraten. Für den umfangreich mit dem Verkehrsrecht und dem Ordnungswidrigkeitenverfahren befassten Rechtsanwalt ist bereits zu Beginn des Verfahrens abzusehen, wie aussichtsreich eine Verteidigung gegen den Bußgeldbescheid ist.

Ordnungswidrigkeiten sind rechtswidrige und vorwerfbare Handlungen, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklichen, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt. Auch wenn es den Betroffenen häufig nicht zu vorkommt, schützen die Tatbestände der Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Straßenverkehrs vor allem dessen Sicherheit und Leichtigkeit. 

Mögliche Folgen einer Verkehrsordnungswidrigkeit sind die Verwarnung ohne Verwarnungsgeld (selten!), eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld und die Geldbuße sowie die Nebenfolge des Fahrverbots.

Welche Rechtsfolgen ihre konkrete OWi auslöst, hängt von dem begangenen Verstoß und den dafür angedrohten Sanktionen ab. wenn Sie unsicher sind, hilft vielleicht schon in kurzes Beratungsgespräch mit einem Fachanwalt für Verkehsrecht. Besuchen Sie unsere Kanzlei in Kiel oder Bordesholm und lassen Sie sich von uns beraten, denn im Verkehrsrecht kennen wir uns aus.

Ausgewählte Tatbestände

Im folgenden haben wir eine kleine Auswahl der häufigsten Ordnungswidrigkeiten zusammengestellt und kurz erläutert. Natürlich steht es jedem Betroffenen frei, sich selbst zu vertreten. Im OWi-Verfahren gilt jedoch ebenso wie im Strafverfahren, dass ein Fachanwalt für Verkehrsrecht, also ein Spezialist für das Verkehrsrecht, Ihre Interessen häufig besser wahrnehmen kann, als Sie selbst dazu in der Lage wären. Häufig können wir für Sie erreichen, dass Sanktionen abgemildert oder ganz vermieden werden.

Wenn Sie sich noch nicht sicher sind, ob Sie sich anwaltlich vertreten lassen wollen, vereinbaren Sie gerne zunächst ein Beratungsgespräch mit uns. Wir werden Ihnen in diesem Rahmen den Ablauf des Verfahrens und die möglichen Konsequenzen für Sie aufzeigen. Gerne verschaffen wir Ihnen auch über die mit der Vertretung einhergehenden Kosten einen Überblick, bevor Sie sich endgültig für oder gegen eine Beauftragung entscheiden.

Rotlichtverstoß

Gerade in der Stadt passiert es nicht selten, dass man noch schnell bei Rot mit über die Ampel rutscht. Was vielleicht wissen, das kann richtig teuer werden. Nach dem geltenden Bußgeldkatalog Zeitungen für "Rotlicht missachtet" 90 EUR und bekommt drei Punkte in Flensburg auf das Konto gebucht.

Rotlichtüberwachungen werden entweder durch automatische Kameras oder durch Polizeibeamte vor Ort vorgenommen. Für einen Rotlichtverstoß ist das Überfahren der Haltelinie ausschlaggebend. Bei Fehlen einer Haltelinie ist das Einfahren in den geschützten Bereich maßgebend oder das Vorbeifahren an der Lichtzeichenanlage. Die Berechnung der Rotlichtzeit, die für die Unterscheidung zwischen einfachem und qualifizierten Rotlichtverstoß eine Rolle spielt, erfolgt ab Haltelinie. Dabei setzt die Verurteilung wegen eines vorsätzlichen Rotlichtverstoßes die Feststellung voraus, mit welcher Geschwindigkeit der Betroffene sich der Haltelinie genähert hat, weiterhin die Angabe, worauf die Feststellung der Geschwindigkeit beruht, sowie die Feststellung, in welcher Entfernung der Fahrer das dem Rotlicht vorausgehende Gelblich bemerkt hat, damit entschieden werden kann, ob er im Zeitpunkt des Tatentschlusses überhaupt in der Lage gewesen wäre, rechtzeitig anzuhalten.

Ein Rotlichtverstoß ist schließlich auch dann gegeben, wenn ein Fahrzeugführer die Haltelinie bei Grün überfährt, danach verkehrsbedingt anhalten muss und bei zwischenzeitlich auf Rot gewechseltem Lichtzeichen weiterfährt.

Sie merken, es gibt einiges zu beachten. Rechtsanwalt und Fachanwalt Sebastian Sansosti berät Sie gern in Kiel, Bordesholm und dank moderner Medien im gesamten Bundesgebiet.

Geschwindigkeitsüberschreitung

Das Gros der zum Einsatz gebrachten unterschiedlichen Messmethoden ist mittlerweile von der Praxis weitestgehend anerkannt. Dazu gehören auch Lasermessungen sowie des ProViDa-System bzw. PoliScan-Speed.die Zeiten, in denen man sich nur darauf berufen konnte, dass es sich um ein unzulässiges dar und zuverlässiges Messsystem handelt, sind vorbei. Zu Ist inzwischen die Anzahl der Entscheidungen, die die unterschiedlichen angewandten Messverfahren anerkennen. Gute Chancen hat man immer dann, wenn ein Verfahren neu auf den Markt kommt. Je häufiger ein Gericht das Verfahren als standardisiertes Messverfahren anerkannt hat, desto seltener entscheiden andere Gerichte dagegen.

Es gibt auch andere Möglichkeiten, sich gegen den Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung zur Wehr zu setzen. Dabei kommt es immer auf den Einzelfall an. Zum Teil ergeben sich Anhaltspunkte auch aus der Verfahrensakte, die in jedem Fall einzusehen ist.

Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht ist in jedem Fall der richtige Ansprechpartner für Sie. Die oberflächliche Bearbeitung führt nicht selten zu erheblichen Nachteilen für den Mandanten. Ein auf das Verkehrsrecht spezialisierter Rechtsanwalt kennt sich mit den Geschwindigkeitsmessungen aus. Er ist in der täglichen Arbeit mit den verschiedenen Methoden und ihren Fehlern betraut. Bei uns bestehen hervorragende Kontakte zu führenden Sachverständigen in Schleswig-Holstein, sodass wir auch technisch auf dem aktuellen Stand sind.

Überholen

Wer überholt, obwohl er nicht übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist, verstößt gegen § 5 Abs. 2 S. 1 StVO. dabei kommt es ausdrücklich nicht darauf an, ob tatsächlich Gegenverkehr herrscht. Es genügt vielmehr, dass Gegenverkehr möglich ist.

Entscheidend ist, dass der Überholende schon bei Beginn des Überholvorgangs sehen kann, dass auf der gesamten Strecke, die er zum überholen benötigt, einschließlich der Strecke, die ein Entgegenkommender während des Überholens zurücklegen kann, eine Behinderung etwa auftauchenden Gegenverkehrs auszuschließen ist.

Der Begriff des falschen Überholens im Sinne der Straßenverkehrsordnung unterscheidet sich von der gleichen Wendung des § 315C Abs. 1 Nr. 2b StGB. Das Strafgesetzbuch geht wesentlich weiter. Dennoch muss man in jedem Fall und insbesondere dann, wenn sich eine Gefahr konkretisiert hat, auch die Gefahr der Verwirklichung eines Straftatbestandes im Blick haben. Die mit einer Ahndung nach dem Strafgesetzbuch einhergehende Rechtsfolge ist um ein Vielfaches schärfer als die Rechtsfolgen der Straßenverkehrsordnung.

0,5 Promille Grenze

Bereits bei dem ersten Verstoß gegen die 0,5 Promille Grenze ist ein Bußgeld i.H.v. 500 EUR zu entrichten, das Punktekonto in Flensburg erhält vier Punkte und es wird ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. der zweite Verstoß wird bereits mit einer Geldbuße von 1000 EUR und drei Monaten Fahrverbot geahndet. Der dritte Verstoß zieht eine Geldbuße in Höhe von 1500 EUR nach sich.

wie Sie bereits anhand dieser nackten Zahlen erkennen können, kann Alkohol im Straßenverkehr teuer werden. Das ist auch sachgerecht, wenn man bedenkt, dass das Unfallrisiko um ein Vielfaches steigt, bereits bei einer Alkoholisierung von 0,5 Promille.

Im Gegensatz zur Verwertbarkeit im Strafverfahren, genügt für die Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit ein festgestellter Atemalkoholwert. Deshalb knüpft das Straßenverkehrsgesetz die Rechtsfolgen sowohl an einen Blutalkoholgrenzwert ebenso wie an einen Atemalkoholgrenzwerte.hinsichtlich der Verfolgbarkeit der Ordnungswidrigkeit stehen sich beide Messverfahren gleichwertig gegenüber.

Besondere Beachtung verdient die Formulierung des Gesetzes, die gerade keine alkoholbedingte Beeinträchtigung der Fahrsicherheit fordert. Es ist vielmehr schon dann ein Verstoß gegeben, wenn Alkohol in der genannten Konzentration nachweisbar ist.

Verjährung

Besonderes Augenmerk in OWI-Verfahren ist auf die §§ 31 ff. Ordnungswidrigkeitengesetz zu legen. Dort sind die Verfahrenshindernisse der Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung geregelt. Eine Sonderregelung für Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG sind zusätzlich in § 20 Abs. 3 StVG zu finden. Danach gilt bei Ordnungswidrigkeiten in Straßenverkehrssachen eine dreimonatige Verjährungsfrist bis zum Erlass des Bußgeldbescheides, danach sechs Monate. Bei Verstößen gegen § 24a StVG beträgt die Verjährungsfrist abweichend ein Jahr.

in § 33 OWiG ist die Unterbrechung der Verfolgungsverjährung geregelt. Sie sehen also, dass die oben genannten Verjährungsfristen nicht uneingeschränkt gelten, sondern dass diese Fristen durch Handlungen der Behörde unterbrochen werden können.

Wenn Sie uns mit der Vertretung im Ordnungswidrigkeitenverfahren beauftragen, setzen wir uns immer zu Beginn mit dem Thema Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung auseinander. Die Erfahrung zeigt, dass es zum Teil notwendig ist, die Bußgeldstellen auf eine eingetretene Verjährung hinzuweisen.

Zurück