Rechtsschutzversicherung

Wenn in der Vergangenheit so umsichtig waren, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, gehören Sie in jedem Fall zu einem Personenkreis, der wesentlich entspannter in einen Rechtsstreit gehen kann als andere.

Beim Abschluss eines Rechtsschutzversicherungsvertrages sollten Sie darauf achten, dass Sie einen möglichst umfangreichen und umfassenden Schutz genießen. Nichts ist ärgerlicher, als wenn man bei der ersten rechtlichen Auseinandersetzung feststellen muss, dass der betroffene Bereich nicht versichert ist.

Dies kann passieren im Bereich des Vertragsrechts, dies kann-und dies ist besonders ärgerlich-auch passieren im Bereich des Verkehrsrechts. Wenn Ihnen im letztgenannten Fall der Versicherungsschutz fehlt, erfolgt die anwaltliche Beratung und Vertretung in Bußgeldsachen, Verkehrsstrafsachen oder auch bei der Unfallregulierung auf ihre Kosten. Zwar ist es möglich, in manchen Fällen schlussendlich Kostendeckung bei der Landeskasse zu erreichen, diese Fälle sind jedoch selten.

Wenn Sie zur ersten Beratung zu uns kommen, sollten Sie wenn möglich, Ihren Versicherungsschein dabei haben. Den Kontakt zu Ihrer Rechtschutzversicherung und die Deckungsschutzanfrage stellen wir für Sie. Dabei gehen wir so vor, dass wir den Sachverhalt, so wie er sich uns darstellt, dem Versicherer vorstellen und um Deckungszusage bitten. Ist das betroffene Rechtsgebiet versichert, erhält man binnen einer Woche die Deckungszusage. Zum Teil ist diese beschränkt auf einen Betrag oberhalb eines eventuell vereinbarten Selbstbehaltes, zum Teil wird die Rückforderung vorbehalten, für den Fall, dass eine Vorsatztat vorliegt. Auf die Besonderheiten weisen wir Sie im Einzelfall hin.

Die Kostendeckung bezieht sich dabei auf die Kosten, die durch unsere Beauftragung entstehen und die Kosten eines Gerichtsverfahrens einschließlich der Rechtsanwaltskosten der Gegenseite. Nicht erfasst sind ausgeurteilte Zahlbeträge, Bußgelder und Geldstrafen. D.h., alle mit der Rechtsverfolgung verbundenen Kosten werden erstattet, nicht aber die Beträge und Zahlungspflichten die im Ergebnis bei der Urteilsfindung herauskommen.

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