Verkehrsstrafrecht

In Verkehrsstrafsachen muss es schnell gehen, daher nehmen wir uns sofort Zeit für Sie. Vereinbaren Sie noch heute einen Besprechungstermin mit Ihrem Fachanwalt für Verkehrsrecht in Kiel oder Wattenbek:

Kiel 5796200. 

Das Verkehrsstrafrecht findet sich im Strafgesetzbuch und weiteren Nebengesetzen, wie dem Betäubungsmittelgesetz und dem Straßenverkehrsgesetz.

Mandanten denen eine Verkehrsstraftat vorgeworfen wird, sind in einer misslichen Lage. Nicht selten zeigen sie sich verwundert, dass das vermeintlich erlaubte Verhalten strafbar sein soll und sind daher unsicher, wie es nun weitergehen soll. Gerade nach einer Trunkenheitsfahrt wird man fast immer mit dem schlimmsten konfrontiert:

Der Führerschein wird sichergestellt oder beschlagnahmt. Mit dieser einschneidenden Maßnahme wird jedem schnell klar, wie abhängig wir von unserem liebsten sind - unserem Auto. Da ist schnelle Hilfe gefragt, denn der übliche Verfahrensablauf sieht so aus: Führerschein wird nach Durchführung eines Blutalkoholtests beschlagnahmt, bestenfalls wird man noch nach hause gefahren und hört dann wochen- und monatelang nichts mehr. Gerade wenn man sich sicher ist, vergessen worden zu sein, flattert der Strafbefehl ins Haus. Der ordnet dann 12 Monate Entziehung der Fahrerlaubnis an und legt einem neben den Kosten des Verfahrens noch eine Geldstrafe von zumindest einem Monatsgehalt auf. Friss oder Stirb, meist zahlt man, fährt die nächsten Monate Bus und hat bei ausgiebigen Fußmärschen viel Zeit über seine Missetaten nachzudenken.

Das muss aber nicht so verlaufen. Mit unserer Hilfe wird nicht nur das Verfahren beschleunigt, sondern wir decken auch mögliche Verfahrensfehler der Ermittlungsbehörden auf und verhindern, dass man es mit Ihnen allzu leicht hat. Häufig gelingt es schon im Beschwerdeverfahren den Führerschein zurückzuerhalten, oder man erreicht mit guter Argumentation eine deutliche Abmilderung der Strafe und Maßregel. Ansätze gibt es fast immer, man muss sie nur kennen und für sich nutzen.

Auch außerhalb der Trunkenheitsdelikte geht es im Verkehrsstrafrecht heiß her. Kaum einer weiß es, aber wer beim Überholen - etwas auf der Bundesstraße - den Gegenverkehr falsch einschätzt und einen beinahe-Unfall hervorruft, begeht eine Gefährdung des Straßenverkehrs und läuft Gefahr, das oben skizzierte Szenario zu durchlaufen, denn falsch zu überholen ist eine der "Todsünden" des § 315 c StGB.

Wer nach einem "Parkplatzrempler" wegfährt und dabei erwischt und angezeigt wird, begeht ohne viel nachzudenken eine Verkehrsunfallflucht, riskiert seinen Führerschein und ein anstrengendes Strafverfahren.

Dieses anstrengende Verfahren nehmen wir Ihnen ab. Wir setzen uns mit der Polizei und Staatsanwaltschaft sowie den Gerichten auseinander und verhelfen Ihnen zu einem fairen Verfahren. Wir klären Sie auf und nehmen Ihnen die Last von den Schultern, denn im Verkehrsrecht kennen wir uns aus. Vertrauen Sie auf einen FAchanwalt für Verkehrsrecht - wir helfen Ihnen gern.

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