Inkasso

Inkasso | Mein Rechtsanwalt in Kiel

Sicherlich haben Sie das auch schon einmal erlebt, Sie haben gegen jemanden eine Forderung, die dieser partout nicht bereit ist zu begleichen. Eigentlich ist der gesamte Sachverhalt unstreitig, der Gegner die noch schon mehrfach gesagt, dass er Ihnen das Geld geben werde, außer ständigen Ausreden haben Sie aber noch gar nichts bekommen.

Der Schuldner baut auf Ihre Geduld und ist sich sicher, dass Sie sowieso nichts unternehmen werden.
Zeigen Sie ihm, dass das Gegenteil der Fall ist. Schon seit vielen Jahren besteht ein Teil unserer Tätigkeit in der Durchsetzung von Forderungen. Häufig sind es genau solche Forderung, gegen die dem Gegner überhaupt gar keine Einwendungen zustehen. Zumeist spielt dieser nämlich nur auf Zeit und hofft, ihm werde schon nichts Böses widerfahren.

Durch unsere lange Tätigkeit im Bereich Inkasso, kennen wir die wirtschaftlich sinnvollsten Wege, eine unbestrittene Forderung durchzusetzen. An erster Stelle ist dort natürlich das Mahnverfahren zu nennen, aber auch im so genannten Urkundsprozess kann Zeiten Kosten sparend eine Forderung tituliert werden. Zuletzt gehen wir natürlich auch den Weg, ein streitiges Urteil zu erreichen. Das ist allerdings häufig gar nicht erforderlich.
Im Bereich des Forderungseinzugs ist es besonders wichtig, auf möglichst kostengünstige Art einen Titel zu erwirken. Dem Mandanten ist wenig geholfen, wenn er zwar eine unbestrittene Forderung über 1000 € hat, der Gegner am Ende des Verfahrens jedoch insolvent ist und nicht nur die Forderung ausfällt, sondern auch die gesamten Kosten des Verfahrens Mandanten hängen bleiben. Zwar ist es leicht in solchen Fällen eine Kostengrundentscheidung zulasten des Schuldners zu erreichen, wesentlich schwieriger ist es, für den Fall einer Insolvenz diese auch durchzusetzen. Es ist daher im Bereich Inkasso überaus wichtig, das Kostenrisiko im Blick zu halten. Häufig ist es jedoch gar nicht so teuer, wie der Mandant am Anfang denkt.

Auch für Einzel-und Großunternehmer bieten wir unsere Tätigkeit an. Wir Arbeiten bereits mit Inkassodiensten zusammen und führen die streitigen Verfahren. Auch für unsere gewerblichen Kunden behalten wir die Kostennutzenrechnung stets im Auge.

Der Forderungseinzug sollten Sie stets daran denken, dass der Schuldner, der aktuell kein Geld hat, nur schwer in der Lage sein dürfte, seine Mittellosigkeit über 30 Jahre aufrecht zu erhalten. Denn solange kann aus einem rechtskräftigen Urteil (Titel) vollstreckt werden. Wenn Sie allerdings keine Maßnahmen ergreifen, Ihre Forderung durchzusetzen, kann diese im schlimmsten Fall schon nach wenigen Monaten (insbesondere im Mietrecht), oder in der regelmäßigen Verjährung nach drei Jahren verjährt sein. Dann ist der Anspruch nicht mehr durchsetzbar.

Im Verlaufe von 30 Jahren besteht jedoch immer die Möglichkeit, dass der Schuldner zu Geld kommt, sei es durch eine Erbschaft, eine Schenkung oder eine berufliche Neuorientierung.